KNC MEDIAHOUSE GMBH RENTAL AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietgeschäfte der KN MEDIAHOUSE GmbH, mit deren Kunden, sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen unsere AGB mit Bedingungen unseres Kunden in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen unseres Vertragspartners nicht widersprochen haben.
Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Bestellungen, selbst wenn der Text unserem Vertragspartner nicht erneut mit dem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugesandt wird.
Ansprechpartner
KNC Mediahouse GmbH
Industriegasse 6, 2700 Wiener Neustadt, Austria

Mag. (FH) Fabian Wenninger, MA
+43 664 8892 2001 | office@knc-mediahouse.at

AGB STAND: 01.03.2023

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Grundlage unserer Angebote ist unsere gültige Preisliste. Die Preise gelten ab Lager, Kosten für Transporte und Verpackung sind im Mietpreis nicht inbegriffen und werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgesehenen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe unserer Geräte zu verlangen. Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug werden von der Fa. Fabian Wenninger / Kings & Werbeagentur Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat verrechnet.

MIETZEIT, TRANSPORT

Die Mietzeit wird von dem Zeitpunkt berechnet, ab dem die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Bereitstellung oder Auslieferung aus unserem Lager bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit, Versandbereitschaft ab Lager gilt als Mietzeit. Für Geräte, die vor 12 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen; Das gleiche gilt, falls die Geräte nach 12 Uhr mittags zurückgegeben werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn die Geräte an diesen Tagen nachweislich nicht benutzt werden. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Mieter verbleiben, wird kein Abzug gewährt.
Werden die Vertragsgegenstände nicht von unserem Lager abgeholt, sondern an einen anderen Ort versandt, so trägt der Mieter die Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Die Geräte gelten mit Übergabe an den Transporteur als dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Lagers auf den Mieter über. Dies gilt auch im Falle eines Transportes durch unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragten Dritten.
Bei Verbringung der Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür die Kosten und Risiko.

SCHÄDEN UND HAFTUNG

Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme und vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als ausdrückliche Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Gegenstände samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden und höhere Gewalt. Er ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer der Mietzeit ordnungsgemäß und einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab entsprechend zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Sämtliche Ansprüche, sei es Minderung, jeglicher Schadenersatz oder Zurückbehaltungsrechte wegen behaupteter Mängel der Mietsache, die nicht ordnungsgemäß gerügt worden sind, sind unter allen Umständen ausgeschlossen. Insbesondere besteht unter diesen Umständen keinerlei Haftung für direkte und indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen oder für am Drehort entstandene Schäden. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Vermieters und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Verschlechterungen und sonstige Veränderungen der Mietgegenstände sowie durch derartige Ereignisse verursachte Folgeschäden / Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat und die aus Anlass der Tätigkeit des Mieters Kontakt mit den Mietgeräten haben, zu vertreten und dafür in vollem Umfang einzustehen. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Defekte an den Geräten oder Zubehörteilen, Verluste oder Transportschäden sind uns unverzüglich zu melden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung von Mängeln, von denen der Mieter nachweist, dass diese ihm oder seinen Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat, nicht zuzurechnen sind.
Soweit es sich nicht um bei Übernahme der Geräte ausdrücklich gerügte Mängel oder solche die auch bei sorgfältiger fachmännischer Prüfung anlässlich der Übernahme nicht entdeckt werden konnten und unverzüglich schriftlich gerügt worden sind handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Miete befreit noch zu deren Minderung berechtigt. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die durch einen unfachmännischen bzw. unsachgemäßen Gebrauch der ihm überlassenen Geräte entstehen. Er haftet für sämtliche Schäden, die durch eine verspätete oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe der Mietgegenstände entstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Bei Kraftfahrzeugen wird pauschal pro Tag ein Kilometersatz von 200 km zzgl. der Tagespreise zugrunde gelegt.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Geräte und Kraftfahrzeuge bei Rückgabe sofort zu untersuchen. In der rügelosen Rücknahme der Geräte liegt keine Bestätigung von deren Mangelfreiheit und deren Vollständigkeit. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte nach Übergabe eingehend zu prüfen und etwaige Mängel und Verluste binnen angemessener Frist, diese beträgt jedoch mindestens zwei Wochen, nach Rückgabe anzuzeigen.

VERSICHERUNG

Unser Vertragspartner ist unter allen Umständen verpflichtet, gemietete Geräte durch eine Filmapparate- bzw. Transportversicherung zum Neuwert zu versichern. ERFÜLLUNGSORT und ausschließlicher GERICHTSSTAND ist Wiener Neustadt.

KNC MEDIAHOUSE GMBH AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der KNC MEDIAHOUSE GmbH, mit deren Kunden, sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen unsere AGB mit Bedingungen unseres Kunden in Widerspruch, so gehen unsere AGB vor, auch wenn wir denen unseres Vertragspartners nicht widersprochen haben.
Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Bestellungen, selbst wenn der Text unserem Vertragspartner nicht erneut mit dem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugesandt wird.
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Mag. (FH) Fabian Wenninger, MA

KNC Mediahouse GmbH
Industriegasse 6, 2700 Wiener Neustadt, Austria

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office@knc-mediahouse.at

AGB STAND: 01.03.2023

Allgemeines

KNC Mediahouse GmbH, im Folgenden kurz KNC Mediahouse genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gegenteiligen AGB wird ausdrücklich widersprochen und werden von KNC Mediahouse nicht anerkannt. Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB von KNC Mediahouse als vom Vertragspartner akzeptiert.

Vertragsabschluss & Leistungsumfang

Verträge zwischen KNC Mediahouse und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch KNC Mediahouse zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von KNC Mediahouse und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM, Künstlersozialkasse, Abzugssteuer u.dgl.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Nutzungsrechte an den Kreativleistungen verbleiben – sofern nicht schriftlich anders vereinbart wird – bei KNC Mediahouse . Sofern nichts anderes vereinbart ist, überträgt KNC Mediahouse lediglich eine einmalige Nutzungsbewilligung. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von KNC Mediahouse . Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf und zur Weitergabe von Kreativleistungen von KNC Mediahouse nicht berechtigt. Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von KNC Mediahouse . KNC Mediahouse hat das alleinige Verwertungsrecht an ihren Entwürfen, Konzepten, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angeboten, etc. Sie überträgt Nutzungsrechte an diesen Urheberrechten nur in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wird. Die von KNC Mediahouse erstellten Arbeiten, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Präsentationsunterlagen, Angebote, etc. dürfen in jedem Fall nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KNC Mediahouse und gegen angemessene zusätzliche Entschädigung für eigene Interessen des Auftraggebers bzw. für Dritte verwendet werden.

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die KNC Mediahouse zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch KNC Mediahouse sowie zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtige Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Kunden erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Kunden. Die Daten des Kunden werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert. Der Kunde hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet. Der Kunde bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 - 42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, Email: dsb@dsb.gv.at)

Gewährleistung

Die Leistungen von KNC Mediahouse sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich KNC Mediahouse schriftlich detailliert anzuzeigen.

Haftung

KNC Mediahouse verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Unternehmers. Soweit KNC Mediahouse im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen KNC Mediahouse keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen. KNC Mediahouse bietet dem Auftraggeber an, für die Veranstaltung nach Möglichkeit eine ausreichende Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung werden jedenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Externe Einflussfaktoren wie zum Beispiel Stromausfälle, Unterbrechnungen von Internetverbindungen, Beschädigungen durch Umwelteinflüsse, oder höhere Gewalt sind von der Haftung ausgenommen. Dies gilt insbesondere für externe Streaming Dienstleistungen wie AWS, Vimeo, Youtube, Facebook und sonstige frei wählbare Anbieter/Endpunkte welche mit SRT oder RTMP angestreamt werden können.

Preise

Die Vergütung für die Leistungen von KNC Mediahouse basiert grundsätzlich auf der aktuellen Preisliste welche sich im Angebot widerspiegelt. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Die Beauftragung von Dritten erfolgt ausnahmslos im Namen und auf Rechnung von KNC Mediahouse . KNC Mediahouse ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Eine „Open Book“ Vereinbarung kann nur abgeschlossen werden, sofern diese als Bedingung im ersten Briefing seitens des Auftraggebers schriftlich als Bedingung eingefordert wurde. KNC Mediahouse ist berechtigt für alle Leistungen Dritter eine Handling Fee in der Höhe von 15% dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von KNC Mediahouse sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von KNC Mediahouse in Rechnung gestellt.

Zahlung

KNC Mediahouse ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist KNC Mediahouse berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag Rest des Preises bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

Stornobedingungen

Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung bis 4 Monate vor Veranstaltungsdatum sind 50 % des Gesamtpreises fällig. Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 4 Monate bis 14 Tage vor dem Event sind 80 % des Gesamtpreises fällig. Bei schriftlicher Stornierung nach Auftragserteilung ab 14 Tage vor Veranstaltung sind 100 % des Gesamtpreises fällig. Die Stornobedingungen der Drittanbieter unterliegen nicht der Inhaltskontrolle von KNC Mediahouse . Etwaige Nichtigkeiten in AGB bzw. Stornobedingungen der Drittanbieter haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der AGB von KNC Mediahouse . Eine Absage aufgrund höherer Gewalt, pandemischer Ereignisse, behördlich verordneter Veranstaltungsverbote oder nicht gleichbleibender bzw. veränderter Geschäftsgrundlage geht zu Lasten des Auftraggebers.

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Gerichtsstand

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart. Gerichtsstand ist das in Wiener Neustadt, Österreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht.

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